Google Analytics und der Datenschutz

Wie viele Besucher hat meine Website? Woher stammen diese Besucher? Welche Bereiche haben sie sich angeschaut? Diese und andere Informationen bilden die Grundlage, die eigene Website stetig zu verbessern, um Schwachstellen erkennen und beheben zu können. Mit dem Dienst Google Analytics können Sie solche Informationen schnell und einfach beziehen.

Die Integration von Google Analytics in Ihre Website ist sehr einfach. Sie benötigen lediglich ein Google-Konto und melden sich damit auf Google Analytics an. Dort finden Sie eine Anleitung und den benötigten Quellcode, den Sie auf Ihre Website/App kopieren.

Aus technischer Sicht ist die Implementierung damit abgeschlossen und die Daten können gesammelt werden. Jedoch muss noch die rechtliche Seite betrachtet werden. Google Analytics speichert zur Erfassung der Statistiken personenbezogene Daten des Nutzers in Cookies. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Anforderungen der EU-Richtlinie 2009/136/EG, der deutschen Telemediengesetze (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetz eingehalten § 11 BDSG werden. 

Daraus ergeben sich folgende Maßnahmen:

1. Ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google muss abgeschlossen werden

2. Der Nutzer Ihrer Website/App sollte auf einfache und verständliche Weise darüber informieret werden, dass Sie personenbezogene Daten speichern

3. Der Nutzer muss die Möglichkeit haben, die Datenspeicherung abzulehnen

4. Die Datenspeicherung muss anonymisiert werden

Im folgenden Text erläutern wir Ihnen, wie die genannten Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden.  

Einen Entwurf für den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung können Sie direkt von Google beziehen. Diesen Vertrag müssen Sie ausgefüllt und in doppelter Ausführung an Google schicken, woraufhin Sie ein unterschriebenes Exemplar zurückerhalten.

Der Besucher muss einen Hinweis erhalten, dass personenbezogene Daten von ihm gespeichert werden. Dies kann über einen kurzen Hinweis am oberen oder unteren Bildschirmrand erfolgen. Ebenso kann hierfür ein Pop-Up Fenster genutzt werden. Der Hinweis sollte auf eine Detailseite von Ihnen führen. Beispielsweise auf Ihre Datenschutzseite, auf der die Nutzung der personenbezogenen Daten ausführlich erklärt ist. Im Internet können sie sich eine Datenschutzerklärung automatisch erstellen lassen.

An dieser Stelle sollte auch die Möglichkeit erläutert werden, wie der Nutzer die Datenspeicherung ablehnen kann. Eine Möglichkeit wäre die Installation des Deaktivierungs Add-on von Google. Die andere Möglichkeit wäre, dem Nutzer einen Link anzubieten, der ein “Opt-Out-Cookie“ setzt.

Für die letzte Anforderung, sollten Sie die Datenspeicherung anonymisieren. Dazu müssen Sie den Quellcode erweitern, den Sie weiter oben in Ihre Website/App integriert haben. Google bietet Ihnen auch hierzu eine Anleitung an.

Damit sind nun alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Google Analytics kann genutzt werden.

Die in diesem Artikel beschriebene Anwendung zeigt nur eine von vielen Möglichkeiten auf. Andere Analyse-Werkzeuge beispielsweise Piwik oder Adobe Analytics arbeiten mit ähnlicher Vorgehensweise. Auch hier sollten sie sich bei der Implementierung an die rechtlichen Vorgaben halten. 

Weiterführende Links 

1.) http://www.netzstrategen.com/sagen/faq-google-analytics-datenschutz/
2.) https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/google-analytics-datenschutzkonform-einsetzen/
3.) https://cookieconsent.insites.com/demos/
4.) http://www.cookiechoices.org/
5.) https://www.google.com/intl/de/policies/technologies/cookies/

Beispiele

1.) Mercedes-Benz
2.) Bosch
3.) Deutsche Bank
4.) Deutsche Post
5.) Adobe

Bitte beachten Sie, dass wir als Agentur keine Rechtsberatung durchführen können - bitte kontaktieren Sie bei rechtlichen Fragen zu den oben genannten Themen Ihren Anwalt. Bei der Umsetzung unterstützen wir Sie natürlich gerne