Neue Rechtsprechung - so senden Sie auch weiterhin korrekte Newsletter
Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist im Juli 2004 in Kraft getreten. Wir möchten Sie daher auf einige wichtige Punkte zum Newsletter-Versand hinweisen und Ihnen einen kurzen Leitfaden zur Hand geben. Seit Juli 2004 ist nun E-Mail-Werbung/ Newsletter-Versand ohne Einwilligung des Empfängers eine unzumutbare Belästigung und wird somit gesetzlich untersagt.
Nach derzeitiger Rechtsprechung ist das Versenden unaufgeforderter Werbung per E-Mail wettbewerbswidrig und deshalb unzulässig, § 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das gilt sowohl für E-Mails an private als auch an gewerbliche Empfänger. Zulässig ist ein Newsletter daher nur, wenn der Empfänger zuvor seine Zustimmung dazu gegeben hat oder bereits Geschäftskontakt besteht. Ebenso ist zu diesem Thema auch das Teledienstedatenschutzgesetz (§ 3 Abs.1 TDDSG) zu beachten.
Daher empfehlen wir: E-Mail-Newsletter nur Opt-In/ Opt-Out Vorgehensweise (§7 UWG). Mit dem Einsatz einer Opt-In/ Opt-Out Funktion für Ihren Newsletter verhindern Sie, dass sich Personen in Ihrem System mit einer fremden E-Mail-Adresse anmelden können.
Mit dem E-Mail-Newsletter-Modul eyeLETTER unserer Content Management-Lösung eyeKIT 2.9 sind Sie auf der sicheren Seite. Mehr darüber erfahren sie unter: http://www.eyekit.de/module_eyeletter.php
Und für den richtigen E-Mail-Newsletter-Versand sollten Sie folgende Rechtsvorschriften beachten.
Hinweis auf Datenschutz, geben Sie Ihren Abonnenten ein sicheres Gefühl
Wenn Sie persönliche Daten Ihrer Abonnenten speichern möchten, sollte auf Ihren Seiten klar werden, was mit diesen Daten geschieht. Wir empfehlen Ihnen auch so wenig Pflichteingaben wie möglich zu fordern. Ermöglichen Sie einfach eine anonyme Nutzung.
Impressum auch für Ihren Newsletter
Geben Sie in Ihrem Newsletter die kompletten Kontaktdaten Ihres Unternehmens an. Wie Ihre Website sollte Ihr Newsletter genaue Angaben über Name, Anschrift, Vertretungsberechtigte, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,Handelsregister und Steuernummer beinhalten (§6 TDG).
Bieten Sie eine simple Abmeldung von Ihrem Newslettersystem an. (§28 BDSG)
Stellen Sie sicher, dass bereits bei der Anmeldung für Ihren Newsletter der Hinweis deutlich zu erkennen ist, dass der Interessent den Newsletter jederzeit und mit minimalem Aufwand abmelden kann. Auch in jedem versendeten Newsletter sollte der Interessent oder Kunde die Möglichkeit finden, über einen einfachen Klick den Newsletter abzubestellen. Somit erscheint Ihr Newsletter weniger aufdringlich sondern sympathisch und seriös.